Braucht ein Babysitter Versicherungen in Deutschland?

Braucht ein Babysitter Versicherungen in Deutschland?

Bei Babysits
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Für Familien ist es wichtig einen passenden Babysitter zu finden und für Kinderbetreuer einen tollen Babysitterjob. Die Suche danach ist oft sehr zeitintensiv und mühevoll. Wenn endlich der Babysitting Termin da ist, denken viele nicht an eine Versicherung für Notfälle, jedoch ist diese gesetzlich verpflichtend. Wir bringen Licht ins Dunkel rund um den Versicherungs Wirrwarr!

Unfallversicherung

Wenn eine Familie einen Babysitter ausgesucht und gebucht hat, ist es gesetzlich verpflichtend eine Unfallversicherung für diesen zu haben. Dies ist aufgrund der Regelung des Minijobs, den der Babysitter absolviert, denn auch bei dem Weg zum Babysitting Termin oder auf dem Nachhauseweg, können Unfälle passieren. Ein Minijob ist, wenn man nicht mehr als €450,- im Monat verdient. Diese gesetzliche Unfallversicherung wird in der Regel beim Anmelden des Minijobs abgeschlossen. Das Anmelden des Babysitters erfolgt auf der Homepage der Minijob-Zentrale, über das sogenannte Haushaltsscheckverfahren. Der Betrag für diese Versicherung, welche 1,6% (Stand 2021) des Bruttoeinkommens des Kinderbetreuers beträgt, wird zweimal im Jahr automatisch abgezogen. Falls ein Babysitter mehrere Minijobs hat und/oder über die betragliche Grenze kommt, ist dieser voll sozialversicherungspflichtig und muss daher seinen Anteil selber bezahlen.

Haushaltsscheck

Ein Haushaltsscheck ist ein Formular, mit welchem man ganz einfach Babysitter für die Sozialversicherung an- und abmelden kann. In dieses Verfahren ist die Unfallversicherung integriert. Es gibt drei Möglichkeiten eines Haushaltsschecks.

  • Der ganz Normale, welcher herangezogen werden kann für das gleichbleibend monatliche Entgeld.
  • Der Änderungsscheck, welcher für Änderungen wichtiger Daten, wie zum Beispiel die Kontaktadresse, der IBAN oder die Summe des Verdienstes der Haushaltshilfe, gedacht ist.
  • Der Halbjahresscheck, welcher bei schwankendem Entgelt herangezogen wird. Bei diesem erspart man sich das monatliche Ändern vom gewöhnlichen Haushaltsscheck.

Diese Formulare kann man auf der Internetseite der Minijobzentrale ausfüllen und einreichen sowie downloaden um es ausgefüllt per Post zuzuschicken oder persönlich vorbeizubringen.

Haftpflichtversicherung

Wer kennt es nicht, wenn es draußen regnet, das Wohnzimmer zum Fußballfeld umfunktioniert wird, die Kinder bei solchen Aktivitäten immer stürmischer werden und beim nächsten Tor, dass der Babysitter schießt, die Vase auf dem Wohnzimmertisch versehentlich abgeschossen wird? Oder das Kind hat sich beim Torhüten verletzt und muss zum Arzt? Eine Haftpflichtversicherung kann helfen, dass Babysitter und Kinder in Ruhe ihre Zeit verbringen können, ohne extra Rücksicht auf Malheure nehmen zu müssen!

Laut Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) sollte “jeder Babysitter eine Haftpflichtversicherung haben, um im Fall eines Missgeschickes ausreichend finanziell abgesichert zu sein. Selbst wenn die Eltern den Babysitter nur gelegentlich und nicht regelmäßig beanspruchen." Minderjährige sind in der Regel mit ihren Eltern mitvesichert und müssen daher keine zusätzlich Versicherung abschließen. Für alle über 18 Jährigen sollte im besten Falle ein private Haftpflichtversicherung abgeschlossen und speziell darauf geachtet werden, dass diese auch “Betreuung im Auftrag” beinhaltet. Eine weitere Möglichkeit ist mit der Familie, bei der gebabysittet wird, mitversichert zu sein. Dies funktioniert über die Fa­mi­li­en­ver­si­che­rung, bei der nur mehr geklärt werden muss, ob auch im Haus­halt be­schäf­tig­te Per­so­nen über die diese haft­pflicht­ver­si­chert sind.

Unser Fazit

Wir von Babysits empfehlen unseren Babysittern und Eltern auf jeden Fall die private Haftpflichtversicherung zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung, denn man weiß nie, was passieren kann. Außerdem haben Eltern im Notfall die Sicherheit, dass alles ordnungsgemäß geregelt ist.

Checkliste Versicherungen

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Da dieser Artikel keine individuelle Beratung ersetzen kann, erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit und allgemeine Gültigkeit. Mehr dazu unter www.unfallkassen.de.

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